Ist man Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, so hat man gewisse Rechte und Pflichten bei der Schadensabwicklung (vorausgesetzt, man ist nicht selber der Unfallverursacher). Folgende Rechte stehen Ihnen bei einem Verkehrsunfall zu:
- freie Wahl eines Sachverständigen;
- Sie können Ihren Schaden laut Gutachten komplett abrechnen;
- die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung;
- die gegnerische Haftpflichtversicherung muss einem alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (für Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.).
§249 Abs. 2 S.1 BGB: “Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu.” man hat ein Recht auf einen Anwalt, dem sogar die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden kann. Jeder darf einen Unfallgutachter seiner Wahl zur Bestimmung seines Schadens beauftragen, aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe (i. d. R. 750 Euro), wird dieser von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wer also nach einem Bagatellunfall sofort zu einem Gutachter geht, muss damit rechnen, die Kosten des Gutachters selbst zu bezahlen. Die Kosten für einen Haftpflichtschaden haben sich in den vergangenen 25 Jahren von durchschnittlich ca. 1800 Euro auf 3500 Euro für die Versicherungen fast verdoppelt. Anders als dies einige Versicherungen darstellen, haben Sie im Falle eines Unfalls das Recht, einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen mit der Ermittlung des Fahrzeugschadens zu beauftragen. Ebenso haben Sie das Recht, einen Anwalt mit der Schadenabwicklung zu beauftragen, dessen Kosten ebenfalls die Versicherung Ihres Unfallgegners zu tragen hat.