Durchführung von Rechnungsprüfungen: Eine Rechnungsprüfung wird meist von der Versicherung in Auftrag gegeben, wenn die veranschlagte Durchführung stark von der Reparaturrechnung abweichen oder wenn die Reparaturrechnung erheblich höher als die im Schadensgutachten ermittelte Reparatursumme ist.
Dieser Sachverhalt hat eine Prüfung des Reparaturumfanges durch den Sachverständigen zur Folge. Aber auch Sie als Verbraucher können eine Rechnungsprüfung beauftragen, beispielsweise wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Reparaturrechnung bestehen. Hier können Sie auf unsere Expertise zurückgreifen. Lassen Sie sich von unseren KFZ-Sachverständigen beraten.