Der Ärger nach einem unverschuldeten Unfall ist groß. Das Auto ist beschädigt und die Schadensregulierung ist ein – für den Laien – äußerst komplexes Thema. Damit die Schadenfeststellung als Grundlage einer korrekten Schadenbearbeitung problemlos verläuft, sollten Sie sich an einen unabhängigen Sachverständigen wenden, der den Schaden in einem Gutachten exakt und neutral feststellt. Als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung des Unfallgegners. Warum kein Kostenvoranschlag der Werkstatt? In der Werkstatt werden weder ein Wiederbeschaffungs- noch ein Restwert ermittelt. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht erkannt wird. Probleme sind bei der Schadensregulierung somit schon vorprogrammiert. Nicht alle Werkstätten verfügen über aktuelle Kalkulationsunterlagen des jeweiligen Herstellers. Wir aber kalkulieren mit tagesaktuellen Daten. Eine Beurteilung der Verkehrssicherheit fehlt im Kostenvoranschlag gänzlich.
Ein Kostenvoranschlag hat vor Gericht keine beweissichernde Funktion, ein Gutachten eines qualifizierten Kraftfahrzeugsachverständigen dagegen schon.
Ein Gutachten stellt eine Prognose des Schadenbehebungsaufwandes dar, d. h. übersteigen die Reparaturkosten die Prognose, sind diese Reparaturkosten in vollem Umfang vom Schädiger zu tragen. Ein Kostenvoranschlag dagegen stellt das verbindliche Versprechen dar, die Reparatur zu einem festen Preis durchzuführen. Erst ein Sachverständiger kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt. Für diesen Fall bieten wir Ihnen unser äußerst preiswertes Kleinschadengutachten an. WICHTIG: Selbst wenn die gegnerische Versicherung “großzügig” auf ein Sachverständigen-Gutachten verzichtet, heißt dies nicht, dass Sie ebenfalls auf Ihr Recht auf ein für Sie kostenloses, neutrales und qualifiziertes Gutachten verzichten sollten.